§ 40 – Aufgaben und Kontrolle der Abwicklungsstelle für den gestützten Preis

📝 Zusammenfassung

Die Abwicklungsstelle prüft Lieferantendaten, gleicht Verbrauchskontingente ab, berechnet Kosten und verrechnet Differenzbeträge. Sie unterliegt der Aufsicht des Ministeriums und wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft. Jährlicher Tätigkeitsbericht. Rechnungshofkontrolle.

Aufgaben der Abwicklungsstelle

Die Abwicklungsstelle (ORF-Beitrags Service GmbH, § 39) hat folgende Aufgaben:

Kernaufgaben (Abs. 1)

Nr. Aufgabe Beschreibung
1 Datenprüfung Prüfung der Lieferantenmeldungen zu Kosten und Kontingenten
2 Datenabgleich Jährlicher Abgleich mit Netzbetreiberdaten
3 Kostenberechnung Gesamtkosten ermitteln, Verteilungsschlüssel anwenden
4 Differenzverrechnung Ausgleich zwischen Kostenanteil und tatsächlichen Kosten
5 Bundesrechnung Rechnungsstellung an Bund (wenn Bundesmittel nötig)

Datenmeldepflichten (Abs. 2)

Lieferanten und Netzbetreiber müssen Daten:
- Unaufgefordert
- Rechtzeitig
- Vollständig

an die Abwicklungsstelle übermitteln.

ORF-Beitrags Service GmbH und BMI müssen auf Anfrage Daten liefern.

Externe Prüfung (Abs. 3)

Ein vom Ministerium bestellter Wirtschaftsprüfer (nicht der reguläre Abschlussprüfer!) prüft:
- Tätigkeit der Abwicklungsstelle
- Angemessenheit des jährlichen Entgelts
- Kosten

Aufsicht (Abs. 4)

Aufsichtsorgan Befugnisse
BM für Wirtschaft, Energie und Tourismus Weisungsrecht, Einsicht in Unterlagen, Auskünfte verlangen

Transparenz (Abs. 5)

Jährlicher Tätigkeitsbericht - muss veröffentlicht werden.

Kontrolle (Abs. 6)

Die Abwicklungsstelle unterliegt der Rechnungshofkontrolle.

Wichtig: Dreifache Kontrolle: Wirtschaftsprüfer + Ministeriumsaufsicht + Rechnungshof!

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